Hartz IV: Kosten der Einzugsrenovierung ?
Das Sozialgericht Duisburg (Az.: S 7 AS 77/05) hat sich mit der Frage befasst, ob die Regelleistungen auch die Kosten einer Einzugsrenovierung beeinhalten oder aber gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 als gesonderte Beihilfe von den Trägern des Arbeitslosengelds II zu übernehmen sind.
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Veröffentlicht am: 12. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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