BSG: Zigarettenauffüllen ist nicht unmoralisch, nicht verboten, kein illegaler Drogenhandel und auch zumutbar

In Kassel hat sich heute das Bundessozialgericht (Az.: B 5b/B KN 02/07 R u.a.) mit der Frage befasst, wie eine Tätigkeit als Zigarettenauffüller zu behandeln ist. Vor der aktuellen Raucher- Nichtraucherdiskussion und den bekannten Gefahren des Rauchens sicherlich eine mit Spannung erwartete Entscheidung. Worum gings ?

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Veröffentlicht am: 9. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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LG Köln: Lob: So schnell kann es gehen…

Wegen eines Trauerfalls in der Familie habe ich heute den Vorsitzenden einer Kammer beim Landgericht Köln angerufen. Die für Übermorgen terminierte Beweisaufnahme kollidierte mit dem Beerdigungstermin. Der Vorsitzende zeigte sofort Verständnis und erklärte mündlich die Verlegung des Termins. Schriftlich wollte er von mir nichts haben. Und etwa 40 Minuten später kam die Ladung für den …

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Veröffentlicht am: 9. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsgrund: Ohrfeige

Gestern hatten wir berichtet, dass das Arbeitsgericht Frankfurt die fristlose Kündigung eines Lagerverwalters, der seinen Chef geohrfeigt hatte, für gerechtfertigt angesehen hat. Offenbar geht es in deutschen Betrieben manchmal deftig zur Sache, denn die Rechtsprechung hatte bereits mehrfach Grund, sich mit Ohrfeigen zu befassen. Dabei ging es nicht nur um eine Ohrfeige für den Chef, …

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Veröffentlicht am: 9. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ohrfeige für den Chef? Kündigung!

Wer seinem Chef „eine knallt“, muss mit der Kündigung rechnen. Auch ohne vorherige Abmahnung, wie das Arbeitsgericht Frankfurt in einem heute bekanntgemachten Urteil bestätigte. Dem hitzigen Lagerverwalter, der sich mit seinem Chef gestritten hatte, half auch

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Veröffentlicht am: 8. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Reine Übertragung eines Funktionsamtes bei Vivento in der Regel rechtswidrig

Die Umsetzung von Beamten auf Arbeitsposten bei Vivento beschäftigt immer wieder die Verwaltungsgerichte. Das OVG Lüneburg hat sich jetzt nach Einstellung eines Eilverfahrens über die Rechtmäßigkeit einer Umsetzung im Rahmen der Kostenentscheidung mit dem Anspruch der betroffenen Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung befaßt.  Bisweilen gibt es aber auch trotz amtsangemessener Beschäftigung Ärger.

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Veröffentlicht am: 8. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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