BSG: Zigarettenauffüllen ist nicht unmoralisch, nicht verboten, kein illegaler Drogenhandel und auch zumutbar
In Kassel hat sich heute das Bundessozialgericht (Az.: B 5b/B KN 02/07 R u.a.) mit der Frage befasst, wie eine Tätigkeit als Zigarettenauffüller zu behandeln ist. Vor der aktuellen Raucher- Nichtraucherdiskussion und den bekannten Gefahren des Rauchens sicherlich eine mit Spannung erwartete Entscheidung. Worum gings ?
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Veröffentlicht am: 9. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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