Der Radsport hat in den vergangen Monaten die Justiz in großem Umfang beschäftigt, denkt man nur allein an die Vielzahl der Verfahren rund um das ehemalige Aushängeschild Jan Ullrich. Lag der Hintergrund dieser Verfahren meist im Bereich des Dopings, scheint sich nun ein neues – arbeitsrechtliches – Problem aufzutun.

Der Niederländer Thorwald Veneberg ist bei dem holländischem Traditionsteam Rabobank seit dem Jahr 2001 auf der Grundlage meherer aufeinanderfolgender, befristeter Arbeitsverträge beschäftigt. Der aktuelle Vertrag läuft zum Ende des Jahres aus. Die Teamleitung ist an einer Fortsetzung der Zusammenarbeit offensichtlich nicht interessiert. Veneberg und sein Anwalt pochen nun auf die Fortführung des Arbeitsverhältnisses, weil das niederländische Arbeitsrecht einem Arbeitnehmer, der länger als 36 Monate bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt ist oder vier Arbeitsverträge ansolviert hat, einen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeistverhältnis vermittelt.

Der Interimsmanager des Teams, Henri van der Aat, ist der Auffassung, der Fahrer könne aus „moralischen Gründen“ so nicht vorgehen, weil er im Falle des Obsiegens die Führung eines Profi-Teams, in denen in der Regel mit Jahresverträgen gearbeitet wird, unmöglich machen wird. Ob dieser Einwand den Profi wirklich davon abhalten wird, die Entfristung seines Arbeistverhältnisses zu betreiben, darf bezweifelt werden.

Quelle: http://www.radsport-aktiv.de

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

http://www.befristung.de

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