Beamtenrecht: Reine Übertragung eines Funktionsamtes bei Vivento in der Regel rechtswidrig
Die Umsetzung von Beamten auf Arbeitsposten bei Vivento beschäftigt immer wieder die Verwaltungsgerichte. Das OVG Lüneburg hat sich jetzt nach Einstellung eines Eilverfahrens über die Rechtmäßigkeit einer Umsetzung im Rahmen der Kostenentscheidung mit dem Anspruch der betroffenen Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung befaßt. Bisweilen gibt es aber auch trotz amtsangemessener Beschäftigung Ärger.
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Veröffentlicht am: 8. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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