BAG: Kündigungsfrist freier Mitarbeiter
Die Kündigungsfrist freier Mitarbeiter richtet sich nicht nach der für Arbeitnehmer geltenden Vorschrift des § 622 BGB mit längeren Kündigungsfristen als bei selbständigen Dienstnehmern (§ 621 BGB), selbst wenn es sich bei dem freien Mitarbeiter um eine sog. arbeitnehmerähnliche Person handeln sollte, so das Bundesarbeitsgericht: „b) Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts sind arbeitnehmerähnliche Personen mit …
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Veröffentlicht am: 4. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Bundesarbeitsgericht, freier Mitarbeiter, Kündigungsfrist




