Das Arbeitsgericht Chemnitz hat heute abend den Befangenheitsantrag der GdL gegen den Richter als unbegründet zurückgewiesen, so der Newsticker von Arbeitsrecht.de. Unklar ist, ob das Arbeitsgericht Chemnitz heute noch vor den für morgen früh geplanten Streiks über den Verbotsantrag der Bahn entscheiden wird. Vermutlich wird aber heute noch ein Beschluß ergehen. Das Arbeitsgericht Chemnitz hatte bereits einmal einen Streik der GdL auf Antrag der Bahn verboten.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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