Schönheitsreparaturen: Quotenabgeltungsklausel unzulässig
entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil von heute (26.09.2007 Aktenzeichen VIII ZR 143/06) und kippte damit auch Klauseln im Mietvertrag, die anders als die Quotenabgeltungsklauseln mit „starrer“ Abgeltungsquote eine „flexible“ Abgeltungsquote vorsehen. Durch Urteil vom 18. Oktober 2006 – Aktenzeichen VIII ZR 52/06, hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass Abgeltungsklauseln wegen unangemessener Benachteilung des Mieters gemäß …
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Veröffentlicht am: 26. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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