Freistellung / Suspendierung und Sozialversicherungspflicht
Entwarnung ? nach der einhellig kritisierten Ansicht der Sozialversicherungsträger, eine unwiderufliche einvernehmliche Freistellung führe zum Verlust der Sozialversicherungspflichtigkeit, weil kein Beschäftigungsverhältnis mehr vorläge (JuracityBlog berichtete). Irritierend ist diese Haltung schon deswegen, weil diese Ansicht aus der beitragsrechtlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hergeleitet wurde und im Ergebnis dazu führt, dass den Sozialversicherungsträgern Beitragseinnahmen entgehen. Diese müssten also …
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Veröffentlicht am: 24. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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