www.privates-surfen.de: 233 Millionen Arbeitsstunden

täglich soll allein der Besuch von Onlinecommunities wie Facebook oder Myspace britische Unternehmen kosten, behauptet eine Studie, an der 3500 Unternehmen teilgenommen haben. Das entspräche einem betriebswirtschaftlichen Verlust von 200 Mio. Euro je Tag, so ZDNet. Man würde eher denken, dass

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Veröffentlicht am: 12. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Transfersozialplan: 9 Millionen Euro Kosten

fallen für den Transfersozialplan bei Motorrola an, der die wirtschaftlichen Nachteile mildern soll, die den Beschäftigten von Motorrola durch den Wegfall von mehrere hundert Arbeitsplätzen in Flensburg enstehen. Für die 650 von Kündigung bedrohten Beschäftigten der Logistik-Sparte wurde ein Transfersozialplan

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Veröffentlicht am: 12. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Personalvertretungsgesetz NRW: Personalrätekonferenz in Herne

800 Personalräte fanden sich gestern zu einer weiteren Personalrätekonferenz speziell zur beabsichtigten Novellierung des LPersVG NW (JuracityBlog berichtete) in Herne ein. Nach einer mitreissenden Rede des DGB Vorsitzenden Guntram Schneider und einem brillanten Vortrag von Rechtsanwalt Horst Welkoborsky zu Möglichkeiten der Personalräten auch nach der Novellierung referierte nach der Mittagspause Rechtsanwalt Michael Felser zur Situation …

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Veröffentlicht am: 12. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Anwalt to go

wird es vorerst nicht geben. Nach dem die Rechtsprechung vermeintlich verbraucherfreundlichen Preisexperimenten wie denen von Juraxx letztlich offen gegenüberstand, hat sich nun das OLG Düsseldorf, wie der Recht und Alltag Blog berichtet, kritisch mit Rechtsberatung in einem Cafe auseinandergesetzt. Ein Cafebetreiber wollte seine Kunden intensiver bewirtschaften, indem er ihnen anbot, gegen einen Eintritt von 20 …

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Veröffentlicht am: 12. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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OVG NRW: Und nochmal zur Kostendämpfungspauschale bei Beamtenbeihilfe

Wie Juracity bereits berichtete, hat der 6. Senat des OVG NRW die Einschränkung der Beihilfe durch die sog. Kostendämpfungspauschale für unzulässig erklärt. Damit war das OVG den Verwaltungsgerichten in Koblenz und Hamburg gefolgt. Gestern war nun der 1. Senat des OVG NRW (Az.: u.a. 1 A 4955/05) mit der Frage befaßt.

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Veröffentlicht am: 11. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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