Gleichstellungsabrede: BAG macht ernst bei Betriebsteilübergang…
Die verbreiteten tariflichen Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen wirken sich – entgegen der ursprünglichen Absicht der Verwender – inzwischen nachteilig für Arbeitgeber aus. Viele Arbeitnehmer, die durch einen Teilbetriebsübergang „ausgegliedert“ wurden, könnten Nachforderungen haben und für die Zukunft wieder die alten Arbeitsbedingungen verlangen. Das ergibt sich aus einem gestern ergangenen Urteil
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Veröffentlicht am: 30. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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