BAG: Weiterbeschäftigung muss nicht ausdrücklich widersprochen werden
Grundsätzlich wandelt sich nach § 15 V TzBfG ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes um, wenn der Arbeitnehmer weiterhin und widerspruchslos beschäftigt wird. Nach einer neuen BAG – Entscheidung (Az.: 7 AZR 501/06) muss dieser Widerspruch jedoch nicht ausdrücklich bei der Weiterbeschäftigung erklärt werde.
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Veröffentlicht am: 20. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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