AG München: Baulärm rechtfertigt Minderung des gesamten Reisepreises einschließlich Zusatzleistungen
Fast nichts ist nerviger als dauerhafter Baulärm am Urlaubsort. Wenn dies die schönsten Wochen des Jahres stört, ist eine Minderung des Reisepreises um 25 % und mehr möglich. So entschied nun das Amtsgericht München (133 C 25925/06). Fraglich war bisher nur, welcher Preis maßgeblich war, weil eine Pauschalreise aus mehreren Leistungen besteht. Hierzu hat das …
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Veröffentlicht am: 24. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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