Jetzt mal wieder ernst. Darf die Deutsche Bahn eigentlich nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragen? Gängige Antwort ist erst mal: Nö, das geht die doch nichts an. Da wundert schon, wie mucksmäuschenstill es in der Ecke von transnet und GDBA ist, obwohl deren Mitglieder von dem Ausforschungsschreiben der Deutschen Bahn doch auch betroffen sind.

Wie isses denn nun?

Fast schon zum Prüfungsstoff beim Staatsexamen gehört die Frage, ob der Arbeitgeber bei der Einstellung nach der Gewerkschaftsmitgliedschaft fragen darf. Darf er nicht ist hier die richtige Antwort, denn wer stellt schon gerne streikbereite Gewerkschafter ein, wenn er ein rechter Arbeitgeber ist. Der so gefragte Arbeitnehmer darf sogar ungestraft lügen. Wie bei Schwangerschaft und Schwerbehinderung. So weit, so gut.

Aber wie soll denn ein Arbeitgeber, der keine Gleichstellungsklausel in seinen Arbeitsverträgen verwendet, herausfinden, wem er denn nun Tarifentgelt schuldet und wem er weniger zahlen darf? Zum Glück für die Nichtorganisierten oder zum Ärger mancher Spitzengewerkschafter sehen die meisten Arbeitgeber in ihren Arbeitsverträgen Gleichstellungsabreden vor, die die tariflichen Regelungen auch auf die nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer erstrecken. Andernfalls würden ja auch alle in die Gewerkschaft eintreten, wenn nur die Gewerkschafter nach Tarif bezahlt würden und die anderen weniger bekommen, ist ja klar. Deshalb gab es ja lange Zeit auch keinen Streit um die Frage nach der Gewerkschaftsmitgliedschaft. Der Arbeitgeber brauchte meist ja gar nicht zu fragen, bekamen ja eh alle das gleiche.

Jetzt bei der Deutschen Bahn ist alles anders. Die GdL weiss, wenn sie jetzt – sagen wir mal – 10 % erreicht, dann wollen alle Lokführer Mitglied bei der GdL werden, ist ja klar, gibt dann mehr Geld. Das ist das eigentliche Ziel und der Lohn für die GdL. Herrn Schnell kann egal sein wieviel ein Lokführer verdient, er kriegt als Chef der GdL eh erheblich mehr. Er soll ja ein Liebhaber schneller Autos und nicht von schnellen Loks sein.

Na und, darf Mehdorn jetzt alle Mitarbeiter fragen, ob und in welcher Gewerkschaft sie sind? Tja, wie will er sonst herausfinden, wem er was bezahlen muss? Gerichtsentscheidungen gibt es zu dieser Frage nicht, die einen sagen pauschal nö, aber Herr Professor Rieble, dem ich sonst nur ganz ganz selten zustimme, und der dazu schon was geschrieben hat, scheint diesmal die Logik und die Ratio auf seiner Seite zu haben. Wenn Mehdorn nicht weiss, wer als Lokführer in der GdL ist, dem könnte er, einen erfolgreichen Streik mal unterstellt, auch keine 31 % mehr zahlen. Mal sehen, wie schnell die Lokführer sich zur Gewerkschaftsmitgliedschaft bei der GdL bekennen und ihre aktuellen Bedenken über Bord werfen.

Genauso wie der Arbeitnehmer Auskunft von seinem Arbeitgeber darüber verlangen kann, ob dieser im Arbeitgeberverband ist, kann der Arbeitgeber, wenn er einen sachlichen Grund dazu hat, nach der Einstellung Auskunft vom Arbeitnehmer zu seiner Zugehörigkeit zur Gewerkschaft verlangen. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Auskunft unbedingt braucht, um ordnungsgemäss abrechnen zu können. Sonst darf er auch danach nicht fragen. Eine andere Frage ist, ob der Arbeitnehmer auch dann, weil seine Furcht vor Diskriminierung grösser ist als seine Freude an einer Gehaltserhöhung, immer richtig antworten muss. Wenn dem Arbeitgeber kein Schaden dadurch entsteht, darf der Arbeitnehmer bei der “G”-Frage sogar lügen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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