SG Koblenz Urteil: Klassenfahrt mit Hartz IV klappt nicht immer trotz § 23 Abs. 3 Nr.3 SGB II
Mehrtägige Klassenfahrten sind im Rahmen des Arbeitslosengeldes II nicht in der Regelleistung enthalten; sie werden daher gesondert gezahlt. Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II. Aber Vorsicht: Wie zuvor im Sozialhilferecht gilt jedoch der Nachranggrundsatz. Daher können Leistungen nur erfolgen, soweit keine andere Hilfe möglich ist (§ 3 Abs. 3 …
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Veröffentlicht am: 23. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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