LG Coburg: Schmerzensgeld bei spielenden Kindern gibt es nicht
Miteinander spielende und sich dabei verletzende Kinder haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. So hat kürzlich das Landgericht Coburg (Az.: 33 S 54/07) in einem Berufungsverfahren entschieden und die Klage eines Zehnjährigen gegen seine gleichaltrigen Spielkameraden abgewiesen.
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Veröffentlicht am: 13. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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