Streitwert bei mehreren Kündigungen
der beliebte Ausspruch mehrerer Kündigungen führt regelmässig zu Schwierigkeiten bei der Streitwertermittlung, Streitwertfestsetzung und Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung. Grund ist häufig, dass die verschiedenen Varianten nicht auseinandergehalten werden. Dankenswert klar beschrieben hat diese das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 24.04.2007 – Aktenzeichen 1 Ta 81/07, Volltext) “Zum Zwecke der Übersichtlichkeit lassen sich der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte …
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Veröffentlicht am: 27. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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