Pflegegeld: Pflegebedürftige geniessen Freiheit bei der Wahl der Pflegeperson
so das Landessozialgericht in Darmstadt (Aktenzeichen L 8 P 10/05). Wer sich seine Pflegehilfen selbst organisiert, ist bei der Wahl der Pflegeperson frei, wenn die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt ist. Das entschied
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Veröffentlicht am: 26. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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