Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Mit der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer befasste sich das Bundesarbeitsgericht heute (BAG, Urteil vom 19.06.2007 – Aktenzeichen 2 AZR 94/06). Dabei ging es um die Frage, ob die beklagte Arbeitgeberin, das Land NRW, die Zustimmung des Integrationsamtes nach § 85 SGB IX einholen muss, wenn sie einer schwerbehinderten Sonderpädagogin kündigen will, die noch keine sechs Monate …
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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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