AG Bremen: Urteil zu Hund und Katze in der Mietwohnung
Das Amtsgericht Bremen (Az.: 7 C 240/05) hat entschieden, dass Hund und Katz unter Umständen auch dann in einer Mietwohnung gehalten werden können, wenn die Genehmigung des Vermieters nicht vorliegt.
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Veröffentlicht am: 22. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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