BGH: Haftung für Bekannte ist nicht so streng wie bei Bänkern
urteilte aktuell der BGH (III ZR 75/06). Wer also jemandem aus dem erweiterten Familienkreis seine Aktien- und Börsengeschäfte anvertraut, kann diesen nicht entsprechend einem professionellen Anlageberater für seine Verluste in Anspruch nehmen.
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Veröffentlicht am: 15. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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