Anwohner müssen kurzfristige Lärmbelästigung durch Fastnachtsumzug hinnehmen
Gute Nachricht für alle Karnevalsjecken, die ab morgen loslegen und den Straßenkarneval feiern wollen. Die sog. „Karnevalsmuffel“, die nichts von Karneval halten und sich durch die Umzüge gestört fühlen, müssen die auftretenden Lärmbelästigungen hinnehmen und diese akzeptieren.
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Veröffentlicht am: 14. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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