Kein Umgangsrecht der Großeltern bei großen Konflikten mit den Kindeseltern
Das OLG Hamm (Aktenzeichen 11 UF 165/04) hat entschieden, dass die Großeltern das Umgangsrecht mit dem Enkelkind nicht ausüben dürfen, wenn dieses dadurch in einen Loyalitätskonflikt mit den eigenen Eltern gerät.
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Veröffentlicht am: 28. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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