Ein-Euro-Jobs: BAG Entscheidung zum Rechtsweg bei Ein-Euro-Job jetzt im Volltext
JuracityBlog berichtete bereits von dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, nach dem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Ein-Euro-Job und seiner Beschäftigungsstelle der Rechtsweg zu den Sozialgerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist. Inzwischen liegt die Entscheidung im Volltext vor. Leitsatz: Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und einer privaten Einrichtung als Leistungserbringerin aus dem Rechtsverhältnis der im …
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Veröffentlicht am: 16. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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