Hälftiger Schuldenausgleich zwischen Ehegatten bei Konto, das nur auf den Namen eines Ehegatten lautet
Das Amtsgericht Grevenbroich (Aktenzeichen 19 C 327/05) hat entschieden, dass Ehegatten den Sollsaldo eines Kontos auch dann gemeinsam zu tragen haben, wenn nur ein Ehegatte Kontoinhaber ist. Voraussetzung ist, dass der gesamte Zahlungsverkehr der Eheleute zur Bestreitung der gemeinsamen Lebenshaltungskosten über das Konto abgewickelt wurde.
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 14. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):
Das Interview ist jetzt nach der Papierausgabe (vom 12.12.2006) auch online (zum Artikel in der RP-Online). Das Thema “Elternunterhalt” ist nach wie vor aktuell und innerhalb der Politik von wenig Sachkunde getrübt (JuracityBlog berichtete). Weitere Interviews mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz zum Thema “Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern) finden Sie auch … 



