Aktuelles Verzeichnis allgemeinverbindlicher Tarifverträge (Stand 1.10.2006) veröffentlicht
hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Auf 27 Seiten werden alle Tarifverträge aufgelistet, die gemäss § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) für allgemeinverbindlich erklärt wurden, also auch ohne Tarifbindung in der jeweiligen Branche gelten. Es stellt eine beliebte Haftungsfalle dar, wenn Anwälte, die Arbeitnehmer vertreten, zwar die Kündigungsschutzklage gewinnen, aber wegen der nicht gekannten zweistufigen Ausschlussfrist …
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Veröffentlicht am: 20. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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