Unterhalt: Keine Berücksichtigung fiktiven Einkommens bei Unfall des Unterhaltspflichtigen
Das OLG Hamm (Aktenzeichen 11 UF 237/05) hat entschieden, dass einem Unterhaltspflichtigen kein fiktives Einkommen angerechnet werden kann, wenn er aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig wird.
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Veröffentlicht am: 7. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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