Namensänderung bei Kindern nur, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist
Das OLG Köln (Aktenzeichen 4 UF 183/05) hat entschieden, dass die Kindesmutter den Familiennamen des Kindes nur unter engen Voraussetzungen in den Familiennamen ihres neuen Ehemannes ändern kann. Nach der gesetzlichen Regelung ist eine Änderung nur möglich, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Dabei sind nach Ansicht des OLG Köln strenge Anforderungen zu …
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Veröffentlicht am: 3. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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