01.11.2006: Überleitung der Beschäftigten der Länder vom BAT in den TV-L
Zum Stichtag 01.11.2006 werden alle Beschäftigten der Bundesländer (ausser Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter) vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übergeleitet. Dies ist im Überleitungstarifvertrag (TVÜ-L) geregelt. Betroffen sind fast 750.000 vormalige Angestellte und Arbeiterinnen und Arbeiter (siehe Destatis). Der TV-L schafft diese Unterscheidung in die überkommenen …
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Veröffentlicht am: 2. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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