Eigentlich müsste es ja schon alles klar sein, aber beim Leistungsentgelt in den neuen Tarifverträgen des öffentlichen Diensten in Bund, Ländern und den Mitgliedern des VKA scheint es eher auf den letzten Drücker zu laufen. Denn beim Leistungsentgelt geht´s sprichwörtlich um die Wurst. Dabei ist auch der Personalrat vor Ort in der Pflicht. Etwas verkürzt gesagt gibt es ohne Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt nämlich keine Gehaltserhöhnung, das Geld wandert ins Töpfchen und wird nicht ausgezahlt. Wir erlauben und daher noch einmal auf das Problem und die Schulung für Personalräte unseres Mitbloggers Wolfgang Hamer am 13. und 14.11.2006 in Potsdam hinzuweisen (Juracity berichtete).

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