LG Düsseldorf: Reiseveranstalter haftet nicht für den Tod eines 14-Jährigen vor Bali

Das Landgericht Düsseldorf hat mit seinem heute verkündeten Urteil (gerichtliches Aktenzeichen: 11 O 322/03) eine u.a. auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und Verdienstausfall gerichtete Klage abgewiesen. Hintergrund dieser Klage war der tragische Unfalltod des 14-jährigen Sohns der klagenden Eltern während eines Bali-Urlaubs.

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Veröffentlicht am: 31. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Kindesunterhalt hat Vorrang vor Ansprüchen des Jugendamts auf Abtragung von Unterhaltsansprüchen aus der Vergangenheit

Kürzlich hat der BGH (Aktenzeichen XII ZR 26/04) entschieden, dass der Unterhaltspflichtige den laufenden Kindesunterhalt vorrangig zahlen muss. Unterhaltsrückstände aus der Vergangenheit müssen warten.

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Veröffentlicht am: 31. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Karriere.de: Vorsicht beim Aufhebungsvertrag – mit Zitaten von Rechtsanwältin Schuster und Rechtsanwalt Felser

Karriere, das junge Jobmagazin aus dem Hause Handelsblatt, beschäftigt sich im Novemberheft vor dem HIntergrund nach wie vor drohender Massenentlassungen bei Benq/Siemens, Telekom, Allianz, Airbus & Co. mit dem Thema „Entlassungen: Nicht voreilig Aufhebungsverträge unterschreiben. Arbeitnehmer riskieren Sperre bei Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsschutz“ (zur Pressemeldung). Für die Themen Aufhebungsvertrag und Arbeitsagentur, Abfindung & Steuern hat das …

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Veröffentlicht am: 31. Oktober, 2006 von RA Felser
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BGH: Verwendung von Politikerfotos zu Werbezwecken – Kein Geld für Oskar Lafontaine

Wer das Foto eines prominenten Politikers – hier der ehemalige Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine – aus aktuellem poltischen Anlass für einen satirischen Werbespruch verwendet, ohne über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus die Person des Klägers zur Anpreisung seiner Dienstleistung zu vermarkten, muss dem Abgebildeten keine Linzenzgebühren zahlen. Der für das Wettbewerbsrecht sowie die Rechtsstreitigkeiten über die kommerzielle …

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Veröffentlicht am: 30. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Oskar Lafontaine geht leer aus: BGH zur Verwendung von Politikerfotos zu Werbezwecken

Wer das Foto eines prominenten Politikers – hier der ehemalige Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine – aus aktuellem poltischen Anlass für einen satirischen Werbespruch verwendet, ohne über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus die Person des Klägers zur Anpreisung seiner Dienstleistung zu vermarkten, muss dem Abgebildeten keine Linzenzgebühren zahlen. Der für das Wettbewerbsrecht sowie die Rechtsstreitigkeiten über die kommerzielle …

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Veröffentlicht am: 30. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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