Zum 01.11.2006 werden die Beschäftigten in den Verwaltungen der Länder, in denen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Ver.di vereinbart wurde, auf der Grundlage des Überleitungstarifvertrages (TVÜ-Länder) den neuen Entgeltgruppen zugeordnet (Juracity berichtete). Unser Mitblogger, Rechtsanwalt Wolfgang Hamer, Autor des bereits in zweiter Auflage erschienenen Basiskommentars zum TVÖD, referiert hierzu und zu den Mitbestimmungsmöglichkeiten des Personalrats auf einem Seminar am 13.11.2006 und 14.11.2006 (Juracity berichtete).
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- 31. Oktober 2006
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Verfasst von: RA Felser
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