VG Berlin: Kein Eilrechtschutz nach fristloser Entlassung bei Verbreitung rechtsradikalen Gedankenguts
Die auch vor dem Hintergrund der „Totenschädel-Photos“ deutscher Bundeswehrkräfte in Afghanistan aktuelle Entscheidung des VG Berlin verdeutlicht vor allem eines: bei größeren Einheiten der Vollzugskräfte gibt es auch dann keinen Persil-Schein für undemokratisches oder unsittliches Verhalten, wenn der Vorgesetze oder Kameraden das Verhalten kannten oder es allgemein in der Einheit nicht unüblich war. Die 7. …
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Veröffentlicht am: 30. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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