Zum Stichtag 01.11.2006 werden alle Beschäftigten der Bundesländer (ausser Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter) vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übergeleitet. Dies ist im Überleitungstarifvertrag (TVÜ-L) geregelt. Betroffen sind fast 750.000 vormalige Angestellte und Arbeiterinnen und Arbeiter (siehe Destatis). Der TV-L schafft diese Unterscheidung in die überkommenen Beschäftigtengruppen ab. Infos finden Sie bei Verdi und Wikipedia.

Zum Bereich der Arbeitnehmerhaftung finden Sie einen Beitrag von mir mit dem Titel „Hurra, der TV-L ist da?“ in der Erstausgabe von „eins“, dem Journal der Gewerkschaft der Polizei im Landeskriminalamt NRW, Heft November 2006. Dem Journal auf diesem Wege auch noch einmal viel Erfolg!

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
www.bundesangestelltentarifvertrag.de: Infos zu BAT und TVÖD und TV-L …

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