Anspruch auf Einsicht in Personalakte auch gegenüber früherem Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 16.11.2010 entschieden, dass Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom früheren Arbeitgeber verlangen können, dass dieser Ihnen Einsicht in die fortgeführte Personalakte gewährt. Das BAG begründet seine Entscheidung damit, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB auf das Wohl und die berechtigten Interessen …
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Veröffentlicht am: 17. November, 2010 von RA Michael W. Felser
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