Vergleich in Maultaschen-Fall
In dem Berufungsverfahren zum viel diskutierten Skandal-Urteil im Maultaschen-Fall haben die Parteien im Verhandlungstermin nach gerichtlichem Vergleichsvorschlag einen bis zum 30. April 2010 widerruflichen Vergleich geschlossen. Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ist durch die Arbeitsgerichte in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Insofern hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Kammer Freiburg) den Parteien einen Vergleichsvorschlag gemacht, …
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Veröffentlicht am: 31. März, 2010 von RA Michael W. Felser
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