BGH: Haftung von ebay für jugendgefährdende Angebote
Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform jugendgefährdende Medien angeboten werden.
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Veröffentlicht am: 12. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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