AGG: Sachverständige können auch nicht (viel) länger als Richter!
In der Pressemeldung 12/07 vom 17.04.2007 berichtet das VG Mainz über seine Entscheidung – 6 L 149/07.MZ -. Ein Sachverständiger der IHK Rheinhessen hatte versucht über die einmalige Verlängerung seiner öffentlichen Bestellung als Sachverständiger bis zum 70. Lebensjahr hinaus eine weitere Verlängerung um drei Jahre zu erwirken. Dies hatte die IHK im Hinblick auf ihre …
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Veröffentlicht am: 19. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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