OVG Rheinland-Pfalz: Kämmerer erhält keine Vergütung für geleistete Mehrarbeit
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit seinem Beschluss vom 07.03.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 A 10071/07.OVG) entschieden, dass der ehemalige Kämmerer der Stadt Trier keinen Anspruch auf Vergütung von mehreren tausend Überstunden habe.
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Veröffentlicht am: 21. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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