Aktuelles

Bloggender Kreuzberger Anwaltskollege Hoenig im “Test” der Stiftung Warentest

als Vorbild für die sinnvolle Qualifikation eines “Fachanwalt” im jeweiligen Rechtsgebiet (Bild hier). Nachzulesen in der aktuellen “Finanztest”, einer Verbraucherzeitschrift der Stiftung Warentest. Rechtsanwalt Hoenig ist nicht nur Fachanwalt, sondern einer der fleissigsten anwaltlichen Blogger im Internet. Michael W. Felser Rechtsanwalt

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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Bundesarbeitsgericht entscheidet über Vergütung eines Lehrers mit ausländischer Ausbildung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 4 AZR 225/06) die Klage eines Lehrers auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe IIa BAT abgewiesen und damit das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (gerichtliches Aktenzeichen: 12 Sa 1882/04 E) bestätigt.

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Unterhaltsrückstände, die 1 Jahr oder länger zurückliegen, sind in der Regel verwirkt und können nicht mehr geltend gemacht werden

Der BGH (Aktenzeichen XII 152/04) hat erneut bestätigt, dass Unterhaltsrückstände, die Zeitabschnitte betreffen, die 1 Jahr oder länger zurückliegen, in der Regel verwirkt sind und daher nicht mehr geltend gemacht werden können.

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Scheinselbständigkeit durch Telefonsex: Telefonistin eines Telefonsex-Callcenters ist Arbeitnehmerin

so das Finanzgericht Köln in seiner Pressemitteilung vom 15.02.2007 Aktenzeichen 10 K 2841/05 (zur Pressemitteilung). Das gilt auch dann, wenn sie asudrücklich als “freie Mitarbeiterin” beschäftigt wird und ihr weder Kranken- oder Urlaubsgeld noch sonstige Sozialleistungen gewährt werden. Für das Finanzgericht überwogen die Kriterien, die gegen eine Selbständigkeit sprachen, nämlich dass die Klägerin hinsichtlich Arbeitszeit, …

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Veröffentlicht am: 20. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Wir sind drin: Umzug ohne Kamelle, aber mit vielen Kartons

und dank vieler fleissiger Helfer und der professionellen Organisation von Zapf-Umzüge Bonn hat alles schadenfrei geklappt. Insgesamt sieben LKW´s haben Akten, Akten, Akten, Büromöbel, Technik und Kunst ins neue Refugium geschafft. Dabei hatten wir schon beim Umzug spektakuläre Ausblicke, da unser Inventar mit einem Lastenaufzug (siehe Bild mit Server) auf unsere Terasse im 3. OG …

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Veröffentlicht am: 20. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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