Zahlungsverpflichtung in AGB für Lebensprognose unwirksam
So entschied das Amtsgericht München mit Urteil vom 16.01.2007 – Aktenzeichen 161 C 23695/06 – und wies die Klage des Internetdienstleisters gegen den Internetnutzer auf Zahlung von 30 € für die Erstellung einer Lebensprognose ab. Das Amtsgericht erachtete die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin, wonach es sich bei der Erstellung der Lebensprognose um …
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Veröffentlicht am: 27. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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