Mindestlohn für Auszubildende
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 19.02.2008 – 9 AZR 1091/06) hat gestern Lohnwucher im Bereich der Ausbildungsvergütung auf die Klage einer Gesundheits- und Krankenpflegerin eine Absage erteilt. Der Träger der Ausbildung habe Schülern nach § 12 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes eine „angemessene“ Ausbildungsvergütung zu gewähren. Eine Ausbildungsvergütung dürfe
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Veröffentlicht am: 20. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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