Kündigung des Handelsvertretervertrags per Mail
Auch noch nicht gehabt. Kommt ein Mandant von mir und legt mir eine Kündigung seines Brötchengebers vor, die er per E-Mail erhalten hat. Wäre er Arbeitnehmer, wäre alles klar, denn nach § 623 BGB muss die Kündigung die gesetzliche Schriftform einhalten und da reicht weder ein
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Veröffentlicht am: 30. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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