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Kündigung des Handelsvertretervertrags per Mail

Auch noch nicht gehabt. Kommt ein Mandant von mir und legt mir eine Kündigung seines Brötchengebers vor, die er per E-Mail erhalten hat. Wäre er Arbeitnehmer, wäre alles klar, denn nach § 623 BGB muss die Kündigung die gesetzliche Schriftform einhalten und da reicht weder ein

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Veröffentlicht am: 30. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Fristlose Kündigung wegen Beleidigung im Internet

Wer sich in einem öffentlich zugänglichen Internet-Forum beleidigend über seinen Arbeitgeber äussert, muss die fristlose Kündigung in Kauf nehmen, meint jedenfalls das ArbG Frankfurt am Main (ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.05.2007, Aktenzeichen 22 Ca 2474/06). Das Gericht bestätigte die Kündigung einer Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma, die

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Veröffentlicht am: 30. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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ArbG Aachen: Neugier beim Lesen fremder E-Mails kann zur Kündigung führen

und sogar zur fristlosen Kündigung. Auch wenn ein Systemadministrator ohne Erlaubnis eine nicht an ihn gerichtete E-Mail öffnet, kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein (Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom

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Veröffentlicht am: 15. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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LAG München: BGB-Gesellschafter kündigt, auch wenn er gar nicht meint, allein Arbeitgeber zu sein!

Das LAG München hat sich in seinem Teilurteil vom 30. November 2006 4 Sa 438/06 mit der Frage der Zurechnung einer Kündigungserklärung befaßt, die von einem Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft als „geschäftsführender Gesellschafter“ auf dem Briefpapier der Gesellschaft erklärt wurde und dabei festgestellt, daß der Gesellschafter mit einer solchen Erklärung auch dann ein etwaig nur mit …

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Veröffentlicht am: 8. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Danke und tschüss! Wann das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss

Alle Jahre wieder gibt es Extrakohle zu Weihnachten. Das gilt jedenfalls für einen grossen Teil der Arbeitnehmer, wenngleich es immer weniger werden. Manch einer, der sich zu Weihnachten mal was schönes geleistet hat, weil er zum einen Weihnachtsgeld bekommen hat, zum anderen einen tollen neuen Job in Aussicht, reibt sich aber verwundert die Augen, wenn …

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Veröffentlicht am: 19. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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