VG Koblenz: Duschunfall ist kein Dienstunfall
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 25.10.2007 – 2 K 350/07.KO – mit der Frage befaßt, ob ein Dienstunfall vorliegt, wenn sich ein Beamter, der sich auf einem Lehrgang befindet, während dem morgendlichen Duschen verletzt.
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Veröffentlicht am: 13. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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