Beamtenrecht: Frühere geringfügige Anstellung wirkt sich pensionserhöhend aus
Das VG Koblenz informiert in seiner Pressemeldung Nr. 6/2007 vom 13.02.2007 über das Urteil vom 30.01.07 – 6 K 1547/06.KO -, wonach Beschäftigungszeiten beim gleichen Dienstherrn vor einer Verbeamtung auch dann Berücksichtigung bei der Bemessung des Ruhegehalts finden können, wenn die frühere Beschäftigung in unterhälftiger Teilzeit ausgeübt wurde.
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Veröffentlicht am: 13. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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