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Beamtenrecht: Umsetzung, Mitbestimmungspflichtigkeit und Umzugskosten

Das OVG Niedersachsen hat sich in seinem Urteil vom 12.07.2006 mit Fragen der Mitbestimmungsrechte des Personalrats bei einer Umsetzung und Erstattung von Umzugskosten im Zusammenhang mit der Umsetzung nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) befaßt. Das Gericht hat hierbei betont, daß für die Frage des Beteiligung eines Personalrats bei der Umsetzung eines Beamten nach § 76 Abs. …

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Veröffentlicht am: 20. September, 2006 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Eilrechtschutz vor Konkurrentenklage ist immer notwendig, aber nicht immer erfolgreich!

Der Beamte ist einer negativen Beförderungsentscheidung nicht schutzlos ausgeliefert. Der Rechtschutz ist in dieser Situation umfangreich ausgestaltet. Indes kann hier viel falsch gemacht oder versäumt werden. Ein grundsätzlicher Anspruch des Beamten auf Beförderung – etwa abgeleitet aus Art. 33 GG – wird einhellig abgelehnt. Lediglich ausnahmsweise wird man einen direkten Anspruch auf Beförderung annehmen können. …

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Veröffentlicht am: 24. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Anordnung stationärer ärztlicher Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit kann für den Beamten dazu führen, daß er vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. Dienstunfähigkeit liegt nach § 42 I BBG vor, wenn der Beamte aufgrund seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Der Dienstherr muß in diesem Zusammenhang also eine Prognose treffen, die nicht leicht anzustellen …

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Veröffentlicht am: 22. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Kein Anspruch auf bestimmtes Dienstzimmer

Der private Arbeitgeber hat nach § 618 I BGB Diensträume so zu gestalten, daß sich keine Gefahr für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer ergibt. Die Vorschrift gilt zwar für Beamte nicht direkt. Allerdings darf man davon ausgehen, daß den Dienstherrn aufgrund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht ähnliche Pflichten treffen. Ob jedoch aus der Fürsorgepflicht, wie sie z.B. …

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Veröffentlicht am: 21. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Dem Kaiser zu dienen, ist nicht mit Staatsdienst zu verwechseln – Entscheidung im Disziplinarverfahren in der Knöllchen-Affäre um Franz Beckenbauer

Beamte unterliegen zahlreichen Pflichten. Damit aber nicht genug, denn der Verstoß gegen dienstliche Pflichten bzw. sonstiges Fehlverhalten kann für den Beamten gleich in doppelter Hinsicht zu unangenehmen Konsequenzen führen: Er kann sich Sanktionen nach dem Strafrecht ausgesetzt sehen, die für ihn aufgrund seiner Eigenschaft als Amtsträger drastischer ausfallen können als für den Normalbürger. § 340 …

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Veröffentlicht am: 17. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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