Straffungsgesetz: Zuordnung der Beamten ist gesetzwidrig
und können nicht einfach mittels gesetzlichem Zuordnungsplan auf andere Behörden verteilt werden, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG Düssseldorf vom 30.05.2008 – Aktenzeichen 13 K 695/08 u.a.) auf die Klagen von fünf Beamten nun in der Hauptsache. Bereits das Arbeitsgericht Gelsenkirchen in Verfahren von Tarifangestellten und das Verwaltungsgericht Minden in
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Veröffentlicht am: 2. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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