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Beamtenrecht: Steuergeheimnis schützt nicht vor Disziplinarverfahren

Das Steuergeheimnis hindert ein Finanzamt nicht daran, den Dienstvorgesetzten eines Beamten über eine von diesem begangene Steuerhinterziehung auch dann zu informieren, wenn das Steuerstrafverfahren schon eingestellt worden ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH, Beschluss v. 15.01.2008, Az.: VII B 149/07) entschieden und damit eine Einschränkung des Steuergeheimnisses zuungunsten der Beamten hervorgehoben.

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Beamtin liebte Gefangenen

und verlor damit ihre Berufung zur Beamtin auf Lebenszeit. Sie hatte der Anstaltsleitung verschwiegen, mit einem Gefangenen eine Liebschaft gepflegt zu haben. Zu recht; so entschied das OVG Koblenz kürzlich. Ein Fall wie aus der RTL – Serie „Hintern Gittern“. Aus der Presseerklärung:

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Veröffentlicht am: 19. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Beamte klagen nach Auflösung der Versorgungsämter in NRW

Die Versorgungsämter in NRW sind seit dem 01.01.2008 aufgelöst worden. Die Aufgaben sind nun gesetzlich den Städten und Kreisen zugewiesen worden. Zwei Beamte, die entsprechend bei neuen Dienstherrn eingesetzt werden sollten, klagten dagegen und begehrten einstweiligen Rechtsschutz. Dem hatten die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Minden auch entsprochen. Doch das Land NRW legte Beschwerde ein. Und …

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Veröffentlicht am: 19. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Beamtenstrafrecht: “Beihilfebetrug”

Von dem Amtsgericht Dortmund wurde ein Beamter der Stadt Dortmund am Freitag wegen Betruges und Urkundenfälschung zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Beamte hatte in ca. 100 Fällen

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Veröffentlicht am: 18. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kein Schadenersatz für Beamte im Wald

Ein beamteter Forstbeamter war mit seinem PKW im Wald unterwegs. Beim Wenden zwischen zwei Bäumen beschädigte er sein Fahrzeug. Da er auf dem Schaden nicht sitzen bleiben wollte, nahm er seinen Dienstherren in Anspruch. Das Verwaltungsgericht Koblenz ( Urteil vom 22.01.2008, 6 K 1769/07.KO)

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Veröffentlicht am: 12. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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