Betriebsrente

Anpassung der Betriebsrente nach einer Fusion

Nach § 16 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der bereits laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und nach „billigem Ermessen“ darüber zu entscheiden. Bei der Ausübung des Ermessen sind sowohl die Belange des Versorgungsempfängers als auch die unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber darf eine Anpassung der …

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Veröffentlicht am: 31. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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LG Coburg: Betriebliche Altersversorgung bleibt bei fristloser Kündigung erhalten

Selbst wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber fristlos gekündigt wird, bleibt der Anspruch aus einer Direktversicherung, die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bezahlt hat, erhalten. Dies hat kürzlich das Landgericht Coburg (Az.: 14 O 752/06) entschieden.

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Veröffentlicht am: 12. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrente und Jobwechsel: Rheinische Post fragt RA Felser

Private Renten und Job-Wechsel. Firmen müssen Verluste zahlen. titelt die Rheinischen Post zum allerdings nicht rechtskräftigen Urteil des Landesarbeitsgericht München zu gezillmerten Betriebsrenten (JuracityBlog berichtete). Auf dem JuracityBlog finden Sie auch

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Veröffentlicht am: 7. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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RA Felser zum Zillmerungsurteil des LAG München im Biallo Newsletter

Im Newsletter des Journalistennetzwerks Biallo.de vom 24.05.2007 wird Rechtsanwalt Felser zum Urteil des LAG München zitiert, mit dem das bayerische Gericht den Arbeitnehmerschutz bei der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung verbessert (Juracity berichtete). Häufig liegen der Versicherung gezillmerte Tarife zugrunde, bei denen erst mal der Versicherungsmakler sein Geld bekommt und die anderen

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Veröffentlicht am: 15. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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Besteht ein Auskunftsanspruch gegen den Betriebsveräußerer über erworbene Anwartschaften auf Betriebsrente?

Mit dieser Frage hatte sich der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in zwei Fällen (gerichtliche Aktenzeichen: 3 AZR 357/06 und 3 AZR 834/05) zu befassen und ist in den beiden Urteilen vom 22.05.2007 zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

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Veröffentlicht am: 23. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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