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Übernahme der Bistrobetriebs in Interregiozügen durch Bahntochter kein Betriebsübergang (§ 613 a BGB)

entschied heute das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 6. April 2006 – 8 AZR 249/04) in Erfurt. Die Kündigung einer Mitarbeiterin des Cateringunternehmens, das die Zugrestaurants bislang betrieben hatte, fand das BAG wie zuvor Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht in Ordnung. Eine Bahntochter hatte quasi im Wege des Insourcing den Betrieb – aber nicht einen einziger Mitarbeiter – wieder …

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Veröffentlicht am: 6. April, 2006 von RA Felser
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