Videoüberwachung kommt Arbeitgeber teuer zu stehen: 7000 Euro Entschädigung nach Urteil LAG Frankfurt 25.10.2010 – 7 Sa 1586/08
Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer saftigen Entschädigung in Höhe von 7.000 € verurteilt, der eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte. Die 24-jährige kaufmännische Angestellte arbeitete in einer hessischen Niederlassung eines bundesweit vertretenen Unternehmens. Gegenüber der Eingangstür des Büros hatte der Arbeitgeber …
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Veröffentlicht am: 31. Januar, 2011 von RA Michael W. Felser
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